Hinweise für die Eltern
Wir möchten Sie bitten, uns über die Änderungen Ihrer persönlichen Daten stets zeitnah zu informieren.
Vielen Dank.
- Telefonnummern
- Namen (Eltern und/ oder Kinder)
- Adresse
- Sorgeberechtigung
Beurlaubungen
Bitte informieren Sie die Schule aus Sicherheitsgründen noch vor Unterrichtsbeginn. Das kann sowohl
telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung über das Fernbleiben bzw. ein ärztliches Attest über die gesamte Dauer der Erkrankung nach.
Bedenken Sie bitte, dass ansteckende Krankheiten meldepflichtig sind. Sollte bei Ihrem Kind eine ansteckende Krankheit (z. B. Masern, Röteln, Windpocken, aber auch Läuse) festgestellt sein, informieren Sie bitte die Schule umgehend darüber, damit wir unsererseits gefährdete Personen informieren können.
Bei einem Läusebefall kann Ihr Kind nach erfolgter Behandlung am Folgetag wieder die Schule besuchen.
Über eine zeitweise Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen können Sie als Eltern für die Dauer einer Unterrichtswoche selbst entscheiden.
Für eine darüberhinausgehende Freistellung vom Sportunterricht bedarf es eines Attestes des behandelnden Arztes.
Bitte informieren Sie den Sportlehrer, wenn Ihr Kind an einer (chronischen) Krankheit leidet. die eine sportliche Betätigung möglicherweise einschränken oder behindern. Lehrkräfte sind auch in diesen Fällen grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Beurlaubungen
Gemäß § 9 der Schulpflichtverordnung – SchPflVO M-V kann ein Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist dabei rechtzeitig schriftlich bei der Schule zu beantragen.
Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.
Hausaufgaben dienen dazu, das im Unterricht Gelernte zu üben, einzuprägen und anzuwenden. Ihr Kind sollte die Hausaufgaben in der Regel ohne zusätzliche Hilfe anfertigen können. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind eine Aufgabe nicht lösen kann, teilen Sie dies der Lehrkraft mit.
Hausaufgaben sind tägliche Pflichtaufgaben für jeden Schüler. Sie haben Vorrang vor allen anderen außerschulischen Aktivitäten. Fehlende Hausaufgaben müssen immer nachgeholt werden.
Ihr Kind sollte in Klasse 1 in der Regel nicht länger als 30 Minuten täglich für die Erfüllung der Aufgaben aufwenden. Der zeitliche Umfang steigert sich schrittweise auf ca. 45-60 Minuten in Klasse 4.
Der direkte Weg ist meist der beste. Suchen Sie bei Fragen, Anregungen oder Problemen das Gespräch mit der jeweiligen Lehrkraft oder der Schulleitung. Bedenken Sie aber: Gespräche sind nicht nur wichtig, sie brauchen auch Zeit. Um dies zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin. Dies ist selbstverständlich auch kurzfristig möglich.
Für kurze mündliche Nachfragen ist die Schulleitung an Schultagen in der Regel von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr telefonisch erreichbar.
Fundsachen werden in der Schule in Boxen gegenüber des Sekretariats aufbewahrt. Sollten Sie oder Ihr Kind etwas vermissen, erinnern Sie Ihr Kind daran, dort nachzuschauen. Gern können Sie auch selbst dort nachschauen oder die Lehrkräfte sind bei der Suche im Rahmen der Möglichkeiten behilflich.
Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Schule, sodass es spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in seinem Klassenraum ist und sich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten kann.
Kontrollieren Sie das Hausaufgabenheft/die Postmappe regelmäßig. Schulmaterialien bitten wir regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. zeitnah zu ergänzen.
Falls Sie einen Termin in der Schule haben, melden Sie sich bitte im Sekratriat an.
Tagesablauf
Der Schultag ist nach einem geregelten Zeitplan aufgebau, der genügend Zeit zur Entspannung lässt.
Ankommen im Klassenraum | ab 7:45 Uhr | |
8:00 – 8:45 Uhr | 1. Stunde | |
Frühstückspause | ||
9:00 Uhr – 9:45 Uhr | 2. Stunde | |
große Hofpause | ||
10.10 – 10:55 Uhr | 3. Stunde | |
kleine Pause | ||
11:05 – 11:50 Uhr | 4. Stunde | |
große Hofpause / Mittag für die Kinder, die nach der 5. Stunde Unterricht haben | ||
12.30 – 13.15 Uhr | 5. Stunde | |
kleine Pause | ||
13:25 – 14:10 Uhr | 6. Stunde | |
Schulschluss |